AGB

 

1. AllgemeinFür die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Campilots GmbH und einem Auftraggeber gelten - unbeschadet zwingender gesetzlicher Regelungen zum Verbraucherschutz- ausschliesslich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

2. GegenstandGegenstand dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist die Durchführung von Luftaufnahmen von Film/Foto und Videoprojekten mit einer CopterCam, sowie der Herstellung von Aufnahmen mit dem COLIBRI Brushless Gimbal durch die Campilots. Durchgeführt werden die gewünschten Aufnahmen durch die Campilots GmbH (Geschäftsführer Holger Fleig und Volker Tittel), oder von Personen die im Auftrag der Campilots für die professionelle Umsetzung der gewünschten Aufnahmen von den Campilots bestellt werden. Dabei gelten auch für unsere freien Mitarbeiter die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die Regelungen, die diese Bedingungen aufheben oder abändern, sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

3. Kostenvoranschlag/ Vorbereitungsarbeiten

3.1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags; soweit nicht in eine Pauschale angeboten, sind in diesem die Arbeiten und die zur Herstellung der Aufnahmen erforderlichen Schritte im einzelnen aufzuführen und mit den jeweiligen Preisen zu versehen. Die Campilots sind an einem solchen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden, nicht jedoch an etwaige darin enthaltene Terminangaben. Kostenvoranschläge der campilots sind bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

3.2. Vorarbeiten und Tests der CopterCam mit der zu verwendenden Kamera, Testflüge sind nur aufgrund einer Vereinbarung vergütungspflichtig. Die Einholung von Aufstiegsgenehmigungen bei den zuständigen Behörden sind im Pauschalpreis mit enthalten. Die Gebühren für die erteilten Genehmigungen werden auf Nachweis an den Auftraggeber weitergereicht und müssen den campilots bei Rechnungsstellung mit erstattet werden.

4. LeistungenFür die Herstellung der beauftragten Luftaufnahmen gelten bestimmte Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Insbesondere werden Flugaufnahmen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden.Der Auftraggeber ist informiert worden, sich an folgende grundsätzliche Regeln zu halten:

4.1. kein Flug bei Wind über 40kmh, Schneefall oder Regen!

4.2. kein Flug nach Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang

4.3 keine Flüge über Menschenansammlungen oder am Drehgeschehen unbeteiligten Personen

4.4. Sichtkontakt zwischen Pilot und der fliegenden CopterCam muss immer gewährleistet sein

4.5. maximale Flughöhe 150m

4.6. maximale Entfernung zum Piloten maximal 200m

4.7. maximale Flugzeit 4 Minuten (Epic) und 5 Minuten (GH3)

4.8. bei allen schwierigen Herausforderungen der Flüge, entscheidet immer der Pilot als letzte Instanz über die Realisierung

5. Auftragsdurchführung

5.1. Der Auftragnehmer stimmt mit dem Kunden einen Termin zur Fertigung der Luftaufnahmen ab. Da bei der Auftragsdurchführung die aktuellen Witterungsbedingungen berücksichtigt werden müssen, können Termine verbindlich bis maximal mit einer Vorlaufzeit von einer Woche vereinbart werden. Längerfristige Termine sind unverbindlich.

5.2. Der Auftraggeber hat etwaige Zustimmungen Dritter, welche für die Auftrags- durchführung erforderlich sind, insbesondere die Zustimmung von Grundstücks- eigentümern für den Überflug über ihr Grundstück, bis zum Aufnahmetermin auf eigene Kosten einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Campilots insoweit von Ansprüchen Dritter, einschliesslich etwaiger Rechtsverfolgungskosten, frei, die darauf beruhen, dass der Auftrag durchgeführt wurde, obwohl erforderliche Zustimmungen Dritter tatsächlich nicht vorgelegen haben.

5.3. Die Campilots sind für die Einholung etwaiger für die Auftragsdurchführung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zuständig. Beide Parteien sind berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine erforderliche behördliche Genehmigung nicht rechtzeitig erteilt wurde.

5.4. Ergibt sich nach Einschätzung der Campilots, oder seiner beauftragten Vertreter , dass der verbindlich vereinbarte Aufnahmetermin nicht ohne Gefährdung für die körperliche Unversehrtheit der Vertragspartner oder Dritter, das Fluggerät oder andere nicht nur geringwertige Objekte, durchführbar ist, haben die Campilots das Recht , die Dreharbeiten abzusagen oder abzubrechen.

5.5. Soweit der Auftraggeber entgegen den geäußerten Bedenken der Campilots, oder seiner beauftragten Vertreter, auf die Durchführung der Flugaufnahmen besteht und der Aufnahmetermin aus den vorher geäußerten Bedenken entsprechen, abgesagt werden muss, schuldet der Auftraggeber den Campilots die volle Vergütung, sowohl für den abgebrochenen Termin als auch den Wiederholungstermin.

5.6. Die Campilots sind berechtigt, den Aufnahmetermin wegen Krankheit, Defekt des Fluggeräts oder schlechter Witterungsbedingungen um bis zu maximal 6 Wochen zu!verschieben. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aufgrund der Verschiebung scheidet aus.

 

6. Urheber und Nutzungsrechte

6.1 Das Urheberrecht an den von den Campilots hergestellten Filmaufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die unbefristeten und uneingeschränkten , gewerblichen Nutzungsrechte sowie das Recht der Weitergabe an Dritte.

6.2 Ungeachtet der Nutzungsrechte des Auftraggebers, sind die Campilots berechtigt das gedrehte Material für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

7. Zahlungen

7.1. Grundlage für den erteilten Auftrag ist das individuelle Angebot. Die Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die Vergütung der Leistung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden erst nach der 1. Mahnung und mit 3% über dem Diskontsatz berechnet.

7.2. Mit der endgültigen Zahlung des Auftrags, inklusive sämtlicher Auslagen, wie z.B. der Gebühren für Aufstiegsgenehmigungen, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte wie unter „ Punkt 6“ aufgeführt. Die Übertragung der Nutzungsrechte, wie unter „Punkt 6“ aufgeführt, steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen (Rechnung und Auslagen).

 

8. AusfallhonorarSofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht bei Absage bis zu 48 Stunden vor Anreise zum Drehort ein Ausfallhonorar von 50% . Sollte ein Auftrag bis 24 Stunden vor Anreise zum Drehort abgesagt werden entsteht ein Ausfallhonorar von 80%

 

9. HaftungEine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung des durch die Campilots gelieferten Film und Fotoaufnahmen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst.

 

10. AusfallkostenDie Campilots übernehmen keine Kosten, die dem Kunden entstehen, wenn aus folgenden Gründen ein Auftrag nicht zustande kommt: Gefahr für Leib und Leben, Witterungseinflüsse, Ausfall der technischen Geräte und Ersatzgeräte, aussergewöhnliche Ereignisse (Unfall auf dem Weg zum Aufnahmeort, Streik, höhere Gewalt)

 

11. GerichtsstandGerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Firmensitz der Campilots GmbH in München. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden , bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.!Von diesen AGBs abweichende sonstigen Vereinbarungen oder Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und der Campilots GmbH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.München, April 2014

Contact

Phone:  Holger Fleig  +49 172 8326972  |  Volker Tittel  +49 170 3401972 |  info@campilots.com